Haftungsausschluss
Bernd Dörwald, Claus-Dieter Arnold und Matthias Grund (kurz: Veranstalter) haften weder vertraglich noch ausservertraglich für irgendwelche Schäden, die vom Teilnehmer verursacht werden oder ihm oder Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, es sei denn, die Veranstalter handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Wenn keine Ansprüche gegen die Veranstalter selbst bestehen, können Ansprüche auch nicht gegen Erfüllungsgehilfen der Veranstalter geltend gemacht werden. Der Teilnehmer stellt die Veranstalter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen frei. Fälle, in denen die Versicherung zwar keinen Schaden regulieren muss, jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegen den Teilnehmer Rückgriff nehmen kann, berühren die Veranstalter nicht.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass
1. er auf eigenes Risiko fährt, auch wenn er dem Tourguide folgt,
2. das Fahren ein Mindestmass an Erfahrung und eine ausreichende körperliche Konstitution voraussetzt,
3. das Fahren gefährlich sein kann und Sturz- und Verletzungsrisiken für sich und andere mit sich bringt,
4. er keine Passagen, die ihm zu schwierig sind oder erscheinen, fahren muss.
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich,
1. für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Kranken- versicherungsschutz selbst gesorgt zu haben,
2. im Besitz einer für ihn gültigen Fahrerlaubnis zu sein,
3. bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein und über ausreichende Fahrerfahrung zu verfügen,
4. den vorstehenden Text zur Anmeldung sorgfältig gelesen zu haben.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen dieser Erklärung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Erklärung im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dies keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes bedeutet.Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mit Risiken behaftet. Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass er an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verfolgung für alle von ihm und seinem Motorrad verursachte Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden). Soweit der Fahrer nicht selbst KFZ-Eigentümer und -Halter des von ihm bei der Veranstaltung benutzten Motorrades ist, stellt er den im Haftungsverzicht genannten Personenkreis auch von jeglichen Ansprüchen des KFZ-Halters und -Eigentümers frei.Durch die Anmeldung zum PANner&Friends Treffen 2008 ensteht ein Vertrag mit dem Hotel Sturm, nicht mit dem Veranstalter!